E. T. A. Hoffmann
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Die gültige Fassung der Satzung vom 16. Mai 2010 ist im E.T.A. Hoffmann-Jahrbuch 18 (2010) S. 158f. abgedruckt; § 4,4 wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 21. Mai 2011 zusätzlich eingefügt. Auszüge:

„Die Gesellschaft soll das künstlerische Erbe E.T.A. Hoffmanns betreuen, wissenschaftlich bearbeiten, öffentlichkeitswirksam verbreiten (z. B. durch Lesungen, Vorträge, Kolloquien, Ausstellungen u. ä.) und den Kontakt mit Hoffmann-Forschern und Hoffmann-Freunden pflegen.“

Sie tut dies insbesondere durch
- die Herausgabe des E.T.A. Hoffmann-Jahrbuchs
- die Betreuung des E.T.A. Hoffmann-Hauses in Bamberg
- Ausstellungen
- Veranstaltungen, Tagungen, Lesungen, Konzerte usw.

Die Gesellschaft kann Personen oder Institutionen, die Verdienste um E.T.A. Hoffmann erworben haben, durch die Verleihung einer E.T.A. Hoffmann-Medaille würdigen.
> Satzung