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Die gültige Fassung der Satzung vom 19. Mai 1996 ist abgedruckt im E.T.A. Hoffmann-Jahrbuch 5 (1997) S. 158f. Daraus:
„Die E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft soll das künstlerische Erbe E.T.A. Hoffmanns betreuen, wissenschaftlich bearbeiten, öffentlichkeitswirksam verbreiten und den Kontakt mit allen Hoffmann-Forschern und Hoffmann-Freunden pflegen.“
Sie tut dies insbesondere durch
- die Herausgabe des E.T.A. Hoffmann-Jahrbuchs
- die Betreuung des E.T.A. Hoffmann-Hauses in Bamberg
- Ausstellungen (u. a. in der Staatsbibliothek Bamberg und im E.T.A. Hoffmann-Haus)
- Veranstaltungen, Tagungen, Lesungen, Konzerte usw.
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